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Betreff: Anpassung der Kita-Elternbeiträge ab 1. Juni
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Medieninformation
Anpassung der Kita-Elternbeiträge ab 1. Juni
Steigende Kosten in Kitas und Horten ziehen eine Erhöhung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung nach sich. Nachdem die Stadt über Jahre die Gebühren nicht erhöht hat, müssen jetzt die Mehrkosten auch an die Eltern weitergegeben werden. Die aktuellen Beitragserhöhungen ergeben sich insbesondere aus den Steigerungen der Personalkosten aufgrund von Tarifentwicklungen, gestiegenen Sachkosten sowie der schrittweisen Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kinderkrippe und Kindergarten.
Damit erfüllt die Stadt gesetzliche Vorgaben. In Sachsen teilen sich Land, Kommunen und Eltern die Platzkosten, die Eltern werden an den Personal- und Sachkosten beteiligt.
Das letzte Mal hat die Stadt Leipzig die Beiträge im Jahr 2017 erhöht. Danach wurde eine Erhöhung nicht in Erwägung gezogen, da die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeteiligung der Eltern an den Platzkosten immer noch eingehalten wurde. Auch hatte sich die Stadt Leipzig aufgrund ihrer familienfreundlichen Politik in herausfordernden Zeiten dazu entschieden, die Eltern neben den gesamtgesellschaftlichen und finanziellen Herausforderungen der letzten Jahre – insbesondere durch die Corona-Pandemie und die gestiegene Inflation – nicht zusätzlich zu belasten.
Im Krippenbereich betrugen die Kosten für einen Platz im Jahr 2023 monatlich 1.523,60 Euro. Damit unterschritten die Elternbeiträge in Höhe von 211,14 Euro das gesetzliche Mindestmaß von 15 Prozent. Diese müssen also mindestens auf diesen prozentualen Anteil angehoben werden.
Folgt der Stadtrat dem Verwaltungsvorschlag, erhöhen sich die Elternbeiträge ab dem 1. Juni 2025 pro Platz und Monat wie folgt: in einer Kinderkrippe (9 Stunden) um 17,86 Euro (8,46 Prozent) von 211,14 auf 229,00 Euro, in einem Kindergarten (9 Stunden) um 19,88 Euro (15,28 Prozent) von 130,12 auf 150,00 Euro, in einem Hort (6 Stunden) um 10,85 Euro (14,44, Prozent) von 75,15 auf 86,00 Euro. Die Beitragsabsenkungen für Alleinerziehende und Geschwisterkinder bleiben wie bisher bestehen.
Im Jahr 2023 nutzten Familien Beitragsabsenkungen und -ermäßigungen im Wert von gesamt etwa 21,1 Millionen Euro. Davon erhielten Familien mit geringen Einkünften auf Antrag für rund 10.800 Kindern Ermäßigungen in Höhe von zehn Millionen Euro. Für Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen (Geschwisterkinder) wurde der Beitrag im Wert von insgesamt 11,1 Millionen Euro abgesenkt.
In den vergangenen Jahren hat sich die Kostenaufteilung zwischen Kommune, Land und Eltern immer mehr zuungunsten der Kommune verschoben: So stieg bei den Gesamtaufwendungen für Kita-Betriebskosten der relative Anteil der Stadt Leipzig inklusive des Eigenanteils der freien Träger von 52,5 Prozent im Jahr 2010 auf 58,6 Prozent im Jahr 2023. Der Landeszuschuss stieg von 29,9 Prozent auf 30,8 Prozent. Im selben Zeitraum san
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