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Betreff: Mietspiegelerhebung 2024: Stadt ruft zur strukturierten Vermietererhebung auf
Das Sozialamt informiert:
Mietspiegelerhebung 2024: Stadt ruft zur strukturierten Vermietererhebung
auf
Die Erhebung zum neuen Leipziger Mietspiegel startet im Herbst 2024. Neu
ist, dass sowohl die Haushalte als auch die Vermietungsunternehmen befragt
werden. Hierdurch erhofft sich die Stadt Leipzig eine weitere Verbesserung
der Datenqualität, insbesondere bei technischen Merkmalen, die häufig
durch die Mietparteien nicht oder nur ungenau bewertet werden können.
Für Eigentümer mit größeren Wohnungsbeständen ruft die Stadt Leipzig
bereits jetzt zur Beteiligung an einer strukturierten Vermietererhebung
auf. Diejenigen Unternehmen, die bis 15. September 2024 ihre
Teilnahmebereitschaft anzeigen und den Standort ihrer Wohnungsbestände
mitteilen, können die Informationen zu ihren Wohnungen als strukturierten
Datensatz an die Stadt Leipzig übermitteln. Die sich beteiligenden
Vermieterinnen und Vermieter haben den Vorteil, die erforderlichen
wohnungsbezogenen Daten effizienter zu sammeln und auf digitalem Weg an
die Stadt zu übermitteln. Vermietungsunternehmen, die Fragen zur
Mietspiegelerhebung haben oder sich an der strukturierten
Vermietererhebung beteiligen möchten, können sich per E-Mail an
•••@••• wenden.
Für den Mietspiegel werden die Mieten, Betriebs- und Nebenkosten, Größe
und weitere Ausstattungsmerkmale von rund 17.000 zufällig ausgewählten
Leipziger Wohnungen und Ein- bzw. Zweifamilienhäusern zum Stichtag 1.
Oktober 2024 abgefragt. Ziel ist, Ende des zweiten Quartals 2025 einen
neuen qualifizierten Mietspiegel veröffentlichen zu können.
Mit der Erhebung 2024 wird erstmalig die Auskunftspflicht nach Art. 238 §
2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) umgesetzt. Sowohl
die Haushalte als auch die Vermieterinnen und Vermieter sind zur Auskunft
verpflichtet. Eine Nichtteilnahme ist im Gesetz sanktioniert.
Im Regelfall wird der zu einer der ausgewählten Wohnung gehörende
Vermieter durch die Auskunft der Mietparteien ermittelt und zeitlich
nachgelagert durch einen eigenen Fragebogen befragt. Es können nur die
Mietparteien bzw. Vermietungsunternehmen der zufällig ausgewählten
Wohnungen bzw. Häuser an der Befragung teilnehmen. Dafür werden sie
angeschrieben. Die Auswahl der betrachteten Wohnungen erfolgt so, dass die
Ergebnisse repräsentativ für den gesamten Leipziger Mietwohnungsmarkt
sind. Daher ist es nicht möglich, als nicht angeschriebener Haushalt oder
Vermietungsunternehmen freiwillig an der Befragung teilzunehmen, da dies
die Aussagekraft der Ergebnisse verzerren könnte.
Die ausgewählten Haushalte erhalten mit dem Fragebogen umfangreiches
Informationsmaterial, das beim Ausfüllen des Fragebogens unterstützt. Bei
Fragen steht das Mietspiegel-Team ab Mitte September unter der Hotline
0341 123-2888 oder unter •••@••• für Vermietungsunternehmen
und Haushalte gerne zur Verfügung. +++
Medienkontakt:
Martina Kador-Probst, Leiterin des Sozialamtes, Tel. 0341 123-4521,
E-Mail: •••@•••