Öffentliche Artikelquelle
E-Mail an die Redaktion
Von: Redaktion Heidenau (Sachsen)
Absender: •••@heidenau.de
An: Unsere Redaktion
Betreff: Presseinfo Nr. 065/2025: Geschwindigkeitsreduzierung an Kinderspielplätzen auf 30 km/h
Geschwindigkeitsreduzierung an Kinderspielplätzen auf 30 km/h
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) ist innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit u.a. im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Horten, Spielplätzen, allgemeinbildenden Schulen oder Förderschulen für Menschen mit Behinderungen auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Verkehr vorhanden ist. Die Bereiche, in denen eine Geschwindigkeitsreduzierung verkehrsrechtlich anzuordnen ist, werden mit der aktuellen Änderung insbesondere um Spielplätze ergänzt.
Während an Heidenauer Schulen und Kindertageseinrichtungen bereits seit einigen Jahren flächendeckend eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausgewiesen ist, besteht bei öffentlichen Kinderspielplätzen, die nicht in einer Tempo-30-Zone gelegen sind, entsprechender Handlungsbedarf. In Abstimmung mit der Polizei werden deshalb in den nächsten Tagen folgende Straßenabschnitte im Stadtgebiet Heidenau in beiden Fahrtrichtungen mit einer vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h beschildert:
- Rudolf-Breitscheid-Straße im Bereich des Spielplatzes (Rosenstraße/Lindenstraße)
- Ringstraße zwischen Haeckelstraße und Am Obergraben
- Fritz-Gumpert-Platz zwischen S172 und Rosa-Luxemburg-Straße
Die Geschwindigkeitsreduzierung wird zeitlich auf die nach der Grünanlagen- und Spielplatzbenutzungssatzung der Stadt Heidenau vorgeschriebenen Nutzungszeiten der Spielplätze beschränkt und gilt deshalb täglich in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr.
Für den Spielplatz an der Geschwister-Scholl-Straße, deren Verkehrsbeschilderung als Kreisstraße in die Zuständigkeit der unteren Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt fällt, laufen noch Abstimmungen, ob und ggf. welche Geschwindigkeitsreduzierungen dort vorzunehmen sind.
Die o.g. Maßnahmen werden in den nächsten Tagen durch den städtischen Bauhof umgesetzt. Die Verkehrsteilnehmer werden um entsprechende Beachtung gebeten.
________________________________
Ansprechpartner für weitere Informationen:
Torsten Walther, Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Heidenau, Tel. 03529/ 571 252
…
Signatur und persönliche Kontaktdaten wurden ausgeblendet.