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Betreff: Pressemitteilung - Stadtratsausschüsse beraten über Zweckentfremdung von Wohnraum - Öffentliche Anhörung mit sieben Expertinnen und Experten am Dienstag, 3. November 2026

Pressemitteilung Stadtratsausschüsse beraten über Zweckentfremdung von Wohnraum Öffentliche Anhörung mit sieben Expertinnen und Experten am Dienstag, 3. November 2026 Wie kann Dresden Wohnraum besser vor Zweckentfremdung schützen? Welche konkreten Maßnahmen soll die neue Zweckentfremdungsverbotssatzung bereithalten? Diesen Fragen widmen sich Sozialausschuss und Bauausschuss des Dresdner Stadtrates am Dienstag, 3. November 2026. Sieben Expertinnen und Experten nehmen an einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung teil. Sie bewerten den Bedarf für eine Zweckentfremdungssatzung und mögliche Regelungen. Die Anhörung vor Ort ist öffentlich. Sie beginnt 16 Uhr im Festsaal des Rathauses, Rathausplatz 1 ? Zugang über Goldene Pforte. Immer mehr Ferienwohnungen ? besonders kleine Wohnungen betroffen Die Anzahl der Ferienwohnungen in Dresden steigt. Ende 2019 waren rund 1.400 Angebote registriert. Im Dezember 2025 waren es bereits etwa 2.200. Das entspricht rund 0,7 Prozent des gesamten Dresdner Wohnungsbestands. Etwa 85 Prozent davon sind Ein- oder Zweiraumwohnungen. Damit geht Wohnraum verloren, der auf dem ohnehin angespannten Mietwohnungsmarkt dringend gebraucht wird. Besonders kleine Wohnungen sind für viele Wohnungssuchende schwer zu finden. Gleichzeitig bleibt der Neubau hinter dem Bedarf zurück. Eine Studie von Timourou ermittelt für 2025 bis 2030 einen jährlichen Neubaubedarf von rund 2.300 Wohnungen. Tatsächlich wurden 2023 nur 1.734 und 2024 nur 1.657 Wohnungen fertiggestellt. Satzungsentwurf sieht stadtweite Regelungen vor Im Mai 2026 hat die Stadtverwaltung den Entwurf einer Zweckentfremdungssatzung dem Stadtrat vorgelegt (Vorlage V0777/26). Der Beschlussvorschlag basiert auf dem 2024 vom Sächsischen Landtag beschlossenen Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Dieses ermöglicht Städten und Gemeinden, eigene Satzungen zum Schutz von Wohnraum zu erlassen. Der Dresdner Entwurf sieht vor, zwei Formen der Zweckentfremdung zu untersagen: die Nutzung von Wohnungen für mehr als zwölf Wochen pro Kalenderjahr zur Kurzzeitvermietung oder Fremdenbeherbergung sowie einen spekulativen Leerstand von mehr als zwölf Monaten. Die Satzung soll im gesamten Stadtgebiet gelten. Damit weicht die Stadtverwaltung vom Auftrag des Stadtrates (Beschluss A0490/23) ab. Dieser sah eine Beschränkung auf die Stadtbezirke Altstadt und Neustadt vor. Eine räumliche Begrenzung könnte jedoch dazu führen, dass Ferienwohnungen lediglich in andere Stadtteile verlagert werden. Zudem zeigt sich bereits heute, dass die Umwandlung von Wohnraum nicht auf Altstadt und Neustadt beschränkt bleibt. Ausnahmen schützen berechtigte Interessen Nicht jede Nutzung einer Wohnung fällt unter das Zweckentfremdungsverbot. Der Satzungsentwurf berücksichtigt rechtlich zulässige Nutzungen und besonders schutzwürdige private oder öffentliche Interessen. Ausgenommen sind beispielsweise bereits baurechtlich genehmigte Ferienwohnungen, Hausmeister- und Betriebswohnungen, Wohnräume in Wohnheimen, selbst genutzte Zweit- und Ferienwohnungen sowie Gästewohnungen von Wohnungsunternehmen. Leipzig als Beispiel für die Umsetzung Als Orientierung dienen die Erfahrungen anderer Städte. In Leipzig gilt seit September 2024 eine Zweckentfremdungsverbotssatzung. Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist könnten dort rund 700 bisherige Ferienwohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Ein Vertreter der Leipziger Stadtverwaltung berichtet in der Anhörung über die bisherigen Erfahrungen. Auch die Stadt München bringt ihre Verwaltungsperspektive ein. Weitere Gäste kommen aus den Interessenverbänden von Vermietern und Mietern sowie aus der Tourismus- und Wohnungswirtschaft. ____________________________________ Landeshauptstadt Dresden Direktorium des Oberbürgermeisters | Amt für Kommunikation Telefon 0351-4882871 Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden | Postfach 120020, 01001 Dresden •••@••• | www.dresden.de | www.dresden.de/social-media ________________________________________________________________________________________ Zentraler Behördenruf 115 - Wir lieben Fragen Bitte beachten Sie: Elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur können Sie über ein Formular einreichen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, E-Mails an die Landeshauptstadt Dresden mit einem S/MIME-Zertifikat zu verschlüsseln oder mit DE-Mail sichere E-Mails zu senden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.dresden.de/kontakt.