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Betreff: Pressemitteilung - Dresden erweitert Parkerleichterungen für ambulante Pflegedienste

Pressemitteilung 3. November 2026 PM Kni/ LK Dresden erweitert Parkerleichterungen für ambulante Pflegedienste Neue Regeln sparen Zeit bei Hausbesuchen und sichern die Versorgung Pflegebedürftiger Die Landeshauptstadt Dresden verbessert ab sofort die Arbeitsbedingungen für ambulante Pflegedienste. Eine erweiterte Ausnahmegenehmigung auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erleichtert Pflegekräften das Parken bei Hausbesuchen im gesamten Dresdner Stadtgebiet. Ambulante Pflegedienste sparen dadurch wertvolle Zeit bei der täglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten. Die Neuregelung basiert auf der aktualisierten Handlungshilfe des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr. Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, betont: ?Über 119 ambulante Pflegedienste leisten einen wichtigen sozialen Beitrag für unsere Stadtgesellschaft. Wer Menschen zu Hause pflegt, braucht schnelle Wege und verlässliche Parkmöglichkeiten. Mit den neuen Erleichterungen unterstützt die Stadtverwaltung die häusliche Pflege in Dresden.? Der neue Stand: Was gilt konkret? Eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erlaubt das kurzzeitige Parken bis zu 60 Minuten je Einsatzort. Folgende Erleichterungen gelten ab sofort für die zugelassenen Pflegefahrzeuge: · Gebührenfreies Parken an Parkscheinautomaten ohne Parkschein · Parken in Bewohnerparkzonen ohne eigenen Bewohnerparkausweis · Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb gekennzeichneter Flächen · Einfahrt und Parken in Fußgängerzonen während der freigegebenen Lieferzeiten Warum ist das wichtig? Es gibt immer mehr Pflegebedürftige in Dresden. Und die meisten von ihnen wünschen sich eine Betreuung in den eigenen vier Wänden. Laut aktueller amtlicher Pflegestatistik des Freistaats Sachsen lebten 2023 genau 44.141 pflegebedürftige Menschen in Dresden. 2021 waren es 36.409 Personen. Die Mehrheit wird im eigenen Zuhause gepflegt. Insgesamt 119 ambulante Pflegedienste sind täglich im Einsatz. Je kürzer die Parkplatzsuche, desto mehr Zeit für die pflegebedürftige Person. Der hohe Parkdruck in Stadtteilen wie Altstadt, Cotta oder Blasewitz erschwerte Hausbesuche bislang erheblich. Fehlende Stellplätze führten oft zu Zeitverlusten, Knöllchen-Frust und Versorgungsengpässen. Die neuen Regeln schaffen spürbare Entlastung für Pflegedienste und Angehörige. Ausnahmegenehmigung beantragen Pflegedienste, die erstmals eine Ausnahmegenehmigung beantragen möchten, können den Antrag beim Straßen- und Tiefbauamt stellen. Für jedes Fahrzeug ist ein eigener Antrag erforderlich. Beizufügen ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Der Bedarf für die Parkerleichterungen muss begründet werden. Die Inanspruchnahme ist ausschließlich im Rahmen der regelmäßigen und fortlaufenden medizinischen und pflegerischen Versorgung von Patienten vor Ort zulässig. Die Genehmigung kann für zwölf oder 24 Monate erteilt werden. Die Gebühren für die Ausnahmegenehmigung betragen je nachdem 85 Euro oder 170 Euro pro Fahrzeug. Das Antragsformular, Kontaktdaten und weitere Informationen finden Pflegeanbieter unter www.dresden.de/parkerleichterungen-sozialdienstleister. Bestehende Ausnahmegenehmigungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Pflegedienste können alte Genehmigungen formlos auf den neuen Regelungsinhalt umschreiben lassen. Das geht am schnellsten per E-Mail ans Straßen- und Tiefbauamt: •••@•••. Die Umschreibungsgebühr beträgt einmalig 12,80 Euro. PflegeNetz Dresden Weiterführende Hinweise für Pflegeanbieter bündelt das lokale PflegeNetz Dresden online unter www.dresden.de/pflegenetz. Das PflegeNetz Dresden ist eine Arbeitsgemeinschaft von Pflegedienstleistern, Pflegekassen und Behörden in Dresden. Es arbeitet eng zusammen mit dem Seniorenbeirat der Landeshauptstadt. Das Netzwerk hat es sich zur Aufgabe gemacht, Informationen und Angebote rund um das Thema Pflege in Dresden zu bündeln und transparent aufzubereiten, damit Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Interessierte schnell und unkompliziert eine Pflegeberatung, einen Pflegedienst oder einen Pflegeplatz in Dresden finden. ____________________________________ Landeshauptstadt Dresden Direktorium des Oberbürgermeisters | Amt für Kommunikation Telefon 0351-4882871 Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden | Postfach 120020, 01001 Dresden •••@••• | www.dresden.de | www.dresden.de/social-media ________________________________________________________________________________________ Zentraler Behördenruf 115 - Wir lieben Fragen Bitte beachten Sie: Elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur können Sie über ein Formular einreichen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, E-Mails an die Landeshauptstadt Dresden mit einem S/MIME-Zertifikat zu verschlüsseln oder mit DE-Mail sichere E-Mails zu senden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.dresden.de/kontakt.