Amtliche Hausnummer als Voraussetzung für Glasfaser im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Welche Adressen berücksichtigt werden und wie der Abgleich im Geoportal Sachsen erfolgen kann

Amtliche Hausnummer als Voraussetzung für Glasfaser im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Foto: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Im geförderten Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist eine amtliche Hausnummer Voraussetzung für einen Glasfaseranschluss. Darauf weist der Landkreis hin. Nach Angaben der Verwaltung wurde wiederholt festgestellt, dass einzelne Gebäude keine gültige Hausnummer besitzen. Betroffen sind insbesondere Grundstücke mit bestehenden Immobilien, für die bislang keine eigenständige amtliche Hausnummer vergeben oder an das Vermessungsamt übermittelt wurde. Dazu zählen etwa Dreiseitenhöfe oder Grundstücke, auf denen mehrere Gebäude stehen, denen aber nur eine Hausnummer zugeordnet ist.

Landrat Michael Geisler betont, dass für den geförderten Glasfaserausbau ausschließlich Adressen berücksichtigt werden können, die über eine offizielle Anschrift verfügen. Eine solche Anschrift muss den Angaben zufolge aus Straßenname und Hausnummer bestehen, von der zuständigen Kommune vergeben und im Liegenschaftskataster geführt sein.

Ob eine Adresse diese Voraussetzung erfüllt, kann nach Mitteilung des Landkreises mithilfe des Geoportals Sachsen unter www.geoviewer.sachsen.de überprüft werden, sofern die betreffende Adresse dort einsehbar ist.

Falls für ein Wohn- oder Gewerbegebäude ein separater Glasfaseranschluss benötigt wird, die Immobilie aber bislang keine offizielle Hausnummer hat, muss diese durch den Grundstückseigentümer frühzeitig bei der Kommune beantragt werden. Der Landkreis weist darauf hin, dass für die Vergabe einer Hausnummer je nach kommunaler Satzung Gebühren anfallen können.

Im Dunkelgraue-Flecken-Programm des Landkreises werden die Adressen ausgebaut, die noch keinen gigabitfähigen Anschluss besitzen oder im eigenwirtschaftlichen sowie Weiße-Flecken-Ausbau keine Möglichkeit auf einen Glasfaseranschluss erhalten haben. Die Dunkelgrauen Flecken können in der Breitbandkarte unter https://geoportal.landratsamt-pirna.idu.de/?permalink=1gbC4xr eingesehen werden.

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