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Hartmannsdorf: Dorfplatz soll zum Mehrgenerationentreff werden

Der Dorfplatz in Hartmannsdorf soll zu einem Mehrgenerationentreff umgebaut werden.
Dafür gibt es Fördermittel in Höhe von rund 205.000 Euro.
Landrat Michael Geisler übergab am Donnerstag, dem 1. Oktober 2026, einen Zuwendungsbescheid.
Empfänger war Michael Börner.
Michael Börner ist Bürgermeister der Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau.
Ort und Zustand des Dorfplatzes
Der Dorfplatz liegt zwischen Feuerwehr, ehemaliger Mittelschule, Turnhalle und Kindergarten.
Der Platz entstand in den 1960er Jahren in Eigenleistung der Einwohner.
Zaun und Beleuchtung stammen noch aus den 1970er Jahren.
Der Platz ist für Dorffeste kaum noch nutzbar.
Der Platz ist auch für das Vereinsleben kaum noch nutzbar.
Der Platz ist als Spielplatz kaum noch nutzbar.
Einzelne Spielgeräte sind marode.
Es fehlen Sitzmöglichkeiten.
Geplante Maßnahmen auf dem Platz
Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 5.000 Quadratmetern.
Die Fläche soll teilweise begradigt werden.
Die Fläche soll neu geordnet werden.
Geplant ist ein begradigter Sport- und Festplatz.
Der Sport- und Festplatz soll begrünt werden.
Der Sport- und Festplatz soll beleuchtet werden.
Geplant ist ein neuer Spielbereich.
Der Spielbereich soll moderne Geräte für die Jüngsten bekommen.
Geplant sind zwei Ruhe- und Begegnungszonen.
Die Ruhe- und Begegnungszonen sollen Sitzmöglichkeiten haben.
Geplant ist außerdem ein neuer Zaun.
Der Zaun soll die Fläche zur Straße abgrenzen.
Der Zaun soll die Fläche zu Nachbargrundstücken abgrenzen.
Nutzung von Material und Umgang mit Natur
Bei der Umsetzung soll nach Möglichkeit vorhandenes Material weitergenutzt werden.
Neue Geräte sollen aus nachhaltigen Materialien kommen.
Neue Geräte sollen langlebig sein.
Die vorhandene Vegetation soll erhalten bleiben.
Wenn Platz vorhanden ist, soll zusätzliche Vegetation ergänzt werden.
Förderprogramm und Finanzierung
Die Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau reichte das Vorhaben im 11. Aufruf ein.
Der Aufruf gehört zum Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“.
Die Fördermittel stellt der Bund zu 60 Prozent bereit.
Der Freistaat Sachsen stellt die Fördermittel zu 40 Prozent bereit.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.