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Freiberger Stadtrat beschließt Amtsverweser für die Verhinderung des Oberbürgermeisters
Der Freiberger Stadtrat beschloss am 1. Oktober 2026 einen Amtsverweser.
Der Beschluss gilt für die Zeit ohne Amtstätigkeit des Oberbürgermeisters.
Mehrheitlich stimmten 22 Ratsmitglieder für den Vorschlag.
Der Antrag kam von den Fraktionen „Freie Wähler“ und „Bürger für Freiberg“.
Die Fraktionen brachten den Antrag am 20. August 2026 ein.
Auftrag und rechtliche Voraussetzungen
Der Stadtrat entscheidet, wer die Position als Amtsverweser übernimmt.
Laut Mitteilung braucht der Stadtrat dafür die absolute Mehrheit.
Ein Amtsverweser ist Beamter auf Widerruf.
Der Amtsverweser leitet die Stadtverwaltung.
Der Amtsverweser vertritt die Stadt nach außen.
Weitere Schritte sollen bis zur nächsten Stadtratssitzung geklärt werden.
Weitere Beschlüsse der Sitzung
Der Stadtrat sprach sich gegen die Besetzung eines zweiten Beigeordneten aus.
Die Stelle bleibt bis zur Neuwahl eines Oberbürgermeisters unbesetzt.
Die Stelle bleibt auch bis zur Rückkehr des derzeitigen Oberbürgermeisters unbesetzt.
Auch dieser Beschluss erhielt mehrheitliche Zustimmung.
Vorschlag für einen Dezernenten scheiterte
Der Stadtrat lehnte einen weiteren Vorschlag der Stadtverwaltung ab.
Die Stadtverwaltung plante einen Dezernenten für Verwaltung und Finanzen.
Damit sollte die Stadtverwaltung Verantwortlichkeiten klar bündeln.
Damit sollte die fachliche Arbeit verlässlich weiterlaufen.
Das galt auch bei länger andauernder Verhinderung des Oberbürgermeisters.
Der vorgesehene Dezernent wäre bei der Stadt beschäftigt gewesen.
Der Dezernent wäre dem Oberbürgermeister gegenüber weisungsgebunden gewesen.
Mit der Ablehnung bleibt die bisherige Organisationsstruktur der Stadtverwaltung.