Minikreisverkehr in Bröthen an der Kreuzung Nordstraße/Hauptstraße
In Bröthen wird an der Kreuzung Nordstraße/Hauptstraße ein Minikreisverkehr als Modellvorhaben und Maßnahme der Verkehrsberuhigung eingerichtet. Das Bürgeramt teilt mit, dass die Umbeschilderung und Ummarkierung am 29.09.2026 fertiggestellt werden soll.
Die neue Verkehrsführung folgt den üblichen Regeln für Kreisverkehre. An der Einfahrt gilt: Wenn das blaue Schild „Kreisverkehr“ zusammen mit „Vorfahrt gewähren“ steht, hat der Verkehr im Kreisel Vorfahrt. Das Blinken ist nur beim Ausfahren nach rechts erlaubt. Beim Einfahren und während der Fahrt im Kreis darf nicht geblinkt werden.
Die Mittelinsel darf grundsätzlich nicht überfahren werden, auch dann nicht, wenn sie nur aufgemalt ist. Ausnahmen gelten laut Mitteilung nur für große Fahrzeuge, wenn es unvermeidbar ist. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten, ausgenommen bei verkehrsbedingtem Stau. Fahrzeuge fahren nach rechts ein und dann entgegen dem Uhrzeigersinn im Kreis.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die geänderte Regelung zu beachten.
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