50 auf 30 km/h: Tempoabsenkung auf der S 184 in der Bauzeit
Reduzierung zwischen Abzweig nach Reichenau und Kreisgrenze bei Frauenstein wegen erheblicher Bankettschäden

Auf der S 184 zwischen Reichenau und Frauenstein gilt ab dem 14. September 2026 eine weitere Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. In dem Abschnitt zwischen dem Abzweig nach Reichenau und der Kreisgrenze bei Frauenstein wird die Geschwindigkeit während der Bauzeit an der B 171 von derzeit 50 auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert.
Hintergrund ist die weiträumige Umleitung für die ab diesem Datum beginnende Vollsperrung der B 171 zwischen Naundorf und Sadisdorf. Diese Umleitung führt unter anderem über die S 184 (Kammstraße) zwischen Reichenau und Frauenstein. Über diese Straße verläuft bereits jetzt eine Umleitung wegen einer Straßenbaumaßnahme im Landkreis Mittelsachsen.
Nach Angaben des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr ist die zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung wegen erheblicher Bankettschäden notwendig. Die Straße weist in dem betroffenen Abschnitt eine geringe Fahrbahnbreite auf. Teilweise können nur 4,00 bis 4,50 Meter der Fahrbahn gefahrlos genutzt werden, da im Bankett Senkungen aufgetreten sind. Zum Teil beträgt der Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Seitenstreifen bis zu 20 Zentimeter. Besonders beim Begegnungsverkehr mit großen Fahrzeugen müsse häufig auf den Seitenstreifen ausgewichen werden, was die Verkehrssicherheit deutlich beeinträchtige.
Dem Landkreis mit seinen Straßenmeistereien obliegt im Rahmen der Unterhaltung der Staatsstraßen die Verkehrssicherungspflicht. Die Schäden an der S 184 seien jedoch so groß, dass ihre Beseitigung die Zuständigkeit der Straßenmeistereien übersteige und nicht mehr durch den regulären Straßenbetriebsdienst geleistet werden könne.
Das Landratsamt steht nach eigenen Angaben in stetem Kontakt mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr und hat eine umgehende Beseitigung der Schäden gefordert. Das Landesamt plant demnach, die Bankette im betroffenen Straßenabschnitt unter Vollsperrung in den Herbstferien 2026 instandzusetzen.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient zunächst als Sofortmaßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Sobald die Bankette auf der S 184 instandgesetzt sind, soll die derzeitige Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wieder aufgehoben werden.
Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis, vorausschauende Fahrweise und besondere Rücksichtnahme gebeten. Die bereits bestehende Beschilderung zur fehlenden Befahrbarkeit des Seitenstreifens ist zu beachten.
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