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50 auf 30 km/h: Tempoabsenkung auf der S 184 in der Bauzeit

Neue Begrenzung auf der S 184

Auf der S 184 zwischen Reichenau und Frauenstein gilt ab.

dem 14. September 2026 eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung.

In diesem Abschnitt senkt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit während der Bauzeit.

Tempo sinkt im Baubereich

Der betroffene Bereich liegt zwischen dem Abzweig nach Reichenau.

und der Kreisgrenze bei Frauenstein.

Die Geschwindigkeit wird von derzeit 50 auf 30 Kilometer pro Stunde.

reduziert.

Die Reduzierung gilt während der Bauzeit.

Grund ist die Vollsperrung der B 171

Die Maßnahme hängt mit einer weiträumigen Umleitung zusammen.

Diese Umleitung beginnt zum 14. September 2026.

mit der Vollsperrung der B 171.

Die Vollsperrung betrifft die Strecke zwischen Naundorf und Sadisdorf.

Die Umleitung führt dabei unter anderem über die S 184.

Die Umleitung nutzt die S 184 zwischen Reichenau.

und Frauenstein.

Zusätzliche Umleitung wegen Bauarbeiten

Auf der S 184 gibt es bereits jetzt eine Umleitung.

Die Umleitung folgt aus einer Straßenbaumaßnahme im Landkreis Mittelsachsen.

Warum das Tempo sinkt

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nennt Bankettschäden als Ursache.

Die Behörde hält die Schäden für erheblich.

Der Abschnitt weist eine geringe Fahrbahnbreite auf.

Teilweise sind nur 4,00 bis 4,50 Meter der Fahrbahn nutzbar.

Grund sind Senkungen im Bankett.

Der Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Seitenstreifen beträgt bis zu 20 Zentimeter.

Beim Begegnungsverkehr mit großen Fahrzeugen weichen Fahrer laut Behörde häufig aus.

auf den Seitenstreifen.

Die Behörde sagt, das beeinträchtige die Verkehrssicherheit deutlich.

Zuständigkeit und geforderte Maßnahmen

Dem Landkreis obliegt nach eigener Darstellung die Verkehrssicherungspflicht.

Der Landkreis erfüllt diese Aufgabe im Rahmen der Unterhaltung der Staatsstraßen.

Das Landratsamt sagt, dass die Schäden an der S 184 sehr groß seien.

Es sagt weiter, dass die Beseitigung die Zuständigkeit der Straßenmeistereien übersteige.

Das Landratsamt erklärt, dass der reguläre Straßenbetriebsdienst die Aufgabe nicht leisten könne.

Das Landratsamt steht nach eigenen Angaben in stetem Kontakt.

mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

Das Landratsamt fordert eine umgehende Beseitigung der Schäden.

Instandsetzung im Herbst 2026

Das Landesamt plant die Instandsetzung der Bankette.

Die Instandsetzung soll unter Vollsperrung stattfinden.

Die Planung nennt den Zeitraum in den Herbstferien 2026.

Wiedererhöhung nach Abschluss

Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient zunächst als Sofortmaßnahme.

Das Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Sobald die Bankette instandgesetzt sind, soll die Begrenzung wieder aufgehoben werden.

Dann soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit wieder gelten.

Hinweise für Verkehrsteilnehmer

Verkehrsteilnehmer sollen um Verständnis gebeten werden.

Sie sollen außerdem vorausschauend fahren.

Sie sollen besondere Rücksicht nehmen.

Die bestehende Beschilderung zur fehlenden Befahrbarkeit des Seitenstreifens soll beachtet werden.