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Ferienfahrten bezuschussen lassen: Unterstützung für Familien mit niedrigem Einkommen

Unterstützung für Ferienfahrten

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterstützt Familien mit niedrigem Einkommen.

Der Landkreis zahlt dafür Geld für Ferienfahrten der Kinder.

Gefördert werden Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche.

Die Maßnahmen gelten für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

Erklärung durch den Landrat

Landrat Michael Geisler erklärte die Unterstützung.

Die finanzielle Zuwendung soll Ferienzeiten ermöglichen.

Einige Kinder und Jugendliche im Landkreis sollen dadurch profitieren.

Diese Kinder und Jugendliche müssten sonst oft verzichten.

Der Landkreis will damit die Familienfreundlichkeit der Region stärken.

Das Ziel sind Erholungsmomente für Kinder und Jugendliche.

Die Erholungsmomente sollen der Entwicklung der Kinder helfen.

Antrag beim Jugendamt

Die Förderung kann beantragt werden.

Die Antragstellung erfolgt beim Jugendamt des Landkreises.

Die Anträge müssen nach der Richtlinie Ferienzuschüsse nach Paragraph 11 SGB VIII eingereicht werden.

SGB VIII bedeutet Sozialgesetzbuch Achtes Buch.

Gefördert werden Maßnahmen durch anerkannte Träger der Jugendhilfe.

Solche Träger können frei oder öffentlich sein.

Die Mitteilung nennt eine wichtige Voraussetzung.

Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme beim Jugendamt eingehen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Antragsberechtigung stehen in der Richtlinie.

Der Landkreis nennt dafür diesen Link: https:/www.landratsamt-pirna.de/wirtschaftliche-jugendhilfe.html .