Ferienfahrten bezuschussen lassen: Unterstützung für Familien mit niedrigem Einkommen
Anträge beim Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nach der Richtlinie Ferienzuschüsse (§ 11 SGB VIII)
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterstützt Familien mit niedrigem Einkommen bei der Finanzierung von Ferienfahrten ihrer Kinder. Gefördert werden Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Landrat Michael Geisler erklärte, mit der finanziellen Zuwendung könnten im Landkreis einigen Kindern und Jugendlichen schöne Ferienzeiten ermöglicht werden, die sonst darauf verzichten müssten. Zugleich stärke der Landkreis damit die Familienfreundlichkeit der Region. Ziel sei es, Kindern und Jugendlichen aus Familien mit niedrigem Einkommen Erholungsmomente zu ermöglichen, die ihrer Entwicklung zugutekommen.
Anträge beim Jugendamt einreichen
Beantragt werden kann die Förderung von Familien mit niedrigem Einkommen. Die Anträge sind nach der Richtlinie Ferienzuschüsse nach § 11 SGB VIII beim Jugendamt des Landkreises zu stellen. Gefördert werden Maßnahmen, die von einem anerkannten freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe durchgeführt werden.
Wichtig ist laut Mitteilung, dass die Anträge vor Beginn der Maßnahme beim Jugendamt eingehen müssen.
Weitere Informationen zur Antragsberechtigung enthält die Richtlinie unter https://www.landratsamt-pirna.de/wirtschaftliche-jugendhilfe.html.
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