Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 bis 19. Januar 2027 umtauschen
Der Pflichtumtausch älterer Führerscheine läuft gestaffelt seit Januar 2022 und endet am 19. Januar 2033. Grundsätzlich betroffen sind Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Als Nächstes müssen Inhaber von Führerscheinen aus den Jahren 2002, 2003 und 2004 den Umtausch bis zum 19. Januar 2027 erledigen. Bei Kartenführerscheinen ist das Ausstellungsdatum im Feld 4a maßgeblich.
Wer vor 1953 geboren wurde oder einen Kartenführerschein besitzt, der nach 2004 ausgestellt wurde, hat in der Regel mehr Zeit. Das Landratsamt rät dennoch, den Antrag nicht aufzuschieben: Wegen des erhöhten Antragsaufkommens kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern. Die genauen Fristen und weitere Verfahrenshinweise stehen auf der Internetseite des Landratsamtesexterner Link, öffnet ein neues Fenster.
Passbild weiterhin analog einreichen
Für Führerscheindokumente ist kein digitales Passbild vorgeschrieben. Die seit dem 1. Mai 2025 geltende Regelung für Personalausweise und Reisepässe gilt nicht für die Fahrerlaubnisbehörde. Eine Bildaufnahme vor Ort ist dort nicht möglich. Das biometrische Lichtbild im Format 35 × 45 Millimeter muss analog eingereicht werden, vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen.
Unterlagen und Antragstellung
Benötigt werden ein Personalausweis oder alternativ ein Reisepass mit einer höchstens drei Monate alten Meldebescheinigung, das biometrische Lichtbild und der aktuelle Führerschein. Bei Papierführerscheinen können gegebenenfalls noch vorhandene Führerscheinanträge, sogenannte graue Karteikarten, erforderlich sein. Das Antragsformular „Umtausch in einen EU-Führerschein“ ist auf der Internetseite des Landratsamtes abrufbar.
Anträge können schriftlich per Post oder persönlich eingereicht werden; eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht zwingend. Bei persönlicher Antragstellung sind die vollständigen Unterlagen einzureichen. Für einen postalischen Antrag genügen Kopien von Personalausweis und Führerschein.
Persönliche Vorsprachen sind bei der Fahrerlaubnisbehörde Pirna, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, sowie in der Außenstelle Freital, Dresdner Straße 107, 01705 Freital, möglich. Geöffnet ist montags von 8 bis 12 Uhr, dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
Wer den Antrag persönlich stellt, kann vereinbaren, dass die Bundesdruckerei den neuen Kartenführerschein nach Hause schickt. Dafür fallen zusätzlich zur regulären Bearbeitungsgebühr von 26,50 Euro weitere Kosten von 6,32 Euro an.
Abholung nach postalischem Antrag
Nach der Bearbeitung erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller eine schriftliche Bestätigung mit Kostenrechnung. Etwa zwei bis drei Wochen später liegt der neue EU-Kartenführerschein in einem Bürgerbüro des Landratsamtes in Pirna, Freital, Dippoldiswalde oder Sebnitz bereit. Eine gesonderte Aufforderung zur Abholung wird nicht verschickt. Wer wissen möchte, ob das Dokument bereits vorliegt, kann telefonisch beim nächstgelegenen Bürgerbüro nachfragen.
Zur Abholung ist der alte Führerschein mitzubringen, damit er ungültig gemacht werden kann. Ein alter Papierführerschein kann nach der Entwertung auf Wunsch behalten werden. Die Bürgerbüros sind unter folgenden Nummern erreichbar: zentrale Einwahl 03501 515-0, Pirna 03501 515-1136 oder -1133, Freital 03501 515-1146 oder -1148, Dippoldiswalde 03501 515-1141 oder -1147 sowie Sebnitz 035971 84-151 oder -154.
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