i-Kfz: Mit vorläufigem Nachweis bis zu 14 Tage fahren

i-Kfz ermöglicht die sofortige Fahrzeugnutzung nach dem Online-Antrag – mit ausgedrucktem Nachweis und fest montierten Kennzeichen.

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz ermöglicht es, ein Fahrzeug nach erfolgreichem Online-Antrag sofort zu nutzen. Dafür muss der vorläufige Zulassungsnachweis innerhalb von 30 Minuten als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden. Der Beleg ist gut sichtbar im Fahrzeug zu platzieren.

Mit dem Nachweis und am Fahrzeug befestigten, zunächst ungesiegelten Kennzeichen ist die Teilnahme am Straßenverkehr bis zu 14 Tage zulässig. Ohne Nummernschilder darf das Fahrzeug keinesfalls auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie die Plaketten werden innerhalb dieser Frist per Post zugestellt.

Kennzeichen selbst beschaffen

Die Kennzeichenschilder müssen Fahrzeughalter selbst besorgen. Sie können sie vorab bei einem Online-Anbieter bestellen oder am Zulassungstag bei einem örtlichen Schilderpräger anfertigen lassen. Vor Fahrtantritt müssen die Kennzeichen fest am Fahrzeug angebracht sein.

Nur offizielle Portale nutzen

Die Zulassungsbehörde warnt vor betrügerischen Drittanbietern im Internet. Das Verfahren sollte ausschließlich über die offiziellen Online-Angebote des Landkreises oder des Freistaates Sachsen gestartet werden. Der Online-Service des Landkreises und das i-Kfz-Portal Sachsenexterner Link, öffnet ein neues Fenster sind die genannten Direktzugänge. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung und technische Voraussetzungen stellt außerdem das Bundesministerium für Verkehrexterner Link, öffnet ein neues Fenster bereit.

Der Landkreis erläutert das digitale Verfahren im Zusammenhang mit der angekündigten Schließung der Kfz-Zulassung, Außenstelle Sebnitz, zum 31. Dezember 2026. Weitere Hintergründe zur Schließung und zu den danach möglichen Zulassungswegenexterner Link, öffnet ein neues Fenster finden sich in unserem früheren Bericht.

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Redaktionell verantwortlich
Konrad Mayer