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Kreisstraße 9022 bei Cunnersdorf-Reinhardtsgrimma wieder freigegeben

Die Kreisstraße 9022 bei Cunnersdorf-Reinhardtsgrimma ist seit Dienstag, 25. August 2026, wieder für den Verkehr freigegeben.

Nach etwa zwei Wochen Vollsperrung kann der Abschnitt erneut befahren werden.

Sanierung und betroffener Streckenabschnitt

Die Arbeiten betrafen die Kreisstraße 9022.

Der betroffene Abschnitt lag etwa 2,5 Kilometer lang.

Der Abschnitt begann an der Einmündung „Am Gründel“.

Der Abschnitt endete kurz vor der Grimmschen Hauptstraße.

Die Grimmsche Hauptstraße gehört zur Staatsstraße S 183.

Welche Arbeiten wurden durchgeführt

Die Arbeiten erneuerten die Fahrbahndecke auf dem Abschnitt.

Das teilweise Anfräsen der Bestandsdecke gehörte zu den Arbeiten.

Die Arbeiten bauten eine Asphaltdeckschicht als Dünnschicht im Heißeinbau ein.

Heißeinbau bedeutet, dass der Asphalt bei hoher Temperatur eingebaut wird.

Die Arbeiten umfassten Regulierungen an Zufahrten.

Die Arbeiten umfassten Regulierungen an Banketten.

Banketten sind die seitlichen Randbereiche der Fahrbahn.

Am Ende erneuerten die Verantwortlichen die Fahrbahnmarkierungen.

Restarbeiten in dieser Woche

Noch notwendige Restarbeiten sollen im Seitenstreifen stattfinden.

Die Restarbeiten sollen innerhalb der Woche erfolgen.

Die Arbeiten sollen unter laufendem Verkehr erfolgen.

Dabei wird es zu einer Einengung der Fahrbahn kommen.

Beteiligte Firma

Die Thiendorfer Fräsdienst GmbH & Co.

KG führte die Arbeiten aus.

Die Firma war für die Ausführung der Arbeiten beauftragt.

Kosten und Finanzierung

Die Maßnahme kostete insgesamt rund 220.000 Euro.

Zusätzlich fielen Verwaltungskosten an.

Das Vorhaben wurde über FAG-Zuweisungen finanziert.

FAG bedeutet Finanzausgleichsgesetz.

Der Freistaat stellte die FAG-Zuweisungen für Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen bereit.

Die Zuweisungen umfassten auch Maßnahmen zur Erstellung von Straßen und Radwegen.

Der Landkreis finanzierte den Rest mit Eigenmitteln.