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Soziale Selbsthilfegruppen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Beratung und Förderung

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterstützt soziale Selbsthilfegruppen.

Er bietet fachliche Beratung an.

Er fördert die Gruppen auch finanziell.

Grundlage der Förderung ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums.

Die Verordnung heißt SächsKomPauschVO.

Die Abkürzung steht für Sächsische KomPauschVO.

Die Förderung betrifft eine Pauschale für soziale Zwecke.

Warum der Landkreis Selbsthilfegruppen unterstützt

Selbsthilfegruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen.

Diese Menschen befassen sich gemeinsam mit Krankheiten.

Sie befassen sich auch gemeinsam mit sozialen Herausforderungen.

Laut Landkreis ergänzen sie die bestehenden Gesundheitsstrukturen.

Die Gruppen sollen die individuelle Lebenssituation verbessern.

Welche Voraussetzungen eine Gruppe erfüllen muss

Eine geförderte Gruppe muss im Landkreis tätig sein.

Die Gruppe muss seit mindestens einem Jahr bestehen.

Das Gründungstreffen muss protokolliert worden sein.

Regelmäßige Gruppentreffen müssen nachgewiesen werden.

Die Gruppe muss über ein eigenes Konto verfügen.

Die Gruppe soll mindestens sechs Mitglieder haben.

Die Gruppenleitung oder die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Die Arbeit erfolgt ohne ständige Begleitung durch Fachkräfte.

Experten dürfen gelegentlich hinzugezogen werden.

Welche Kosten gefördert werden können

Der Landkreis kann Raumkosten und Miete für Gruppentreffen bezuschussen.

Der Landkreis kann Büro- und Sachkosten bezuschussen.

Der Landkreis kann Arbeitsmaterialien bezuschussen.

Der Landkreis kann Honorare für externe Referenten bezuschussen.

Der Landkreis kann Öffentlichkeitsarbeit bezuschussen.

Der Landkreis kann Fachliteratur bezuschussen.

Der Landkreis kann Weiterbildungen bezuschussen.

Diese Weiterbildungen müssen der eigenständigen Organisation dienen.

Oder sie müssen der inhaltlichen Arbeit dienen.

Der Landkreis kann auch Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten übernehmen.

Diese Aktivitäten dürfen keinen vordergründigen Freizeitcharakter haben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es beim Landratsamt Pirna.

Das Antragsformular ist online abrufbar.

Die Seite lautet www.landratsamt-pirna.de/selbsthilfe.html.