Veterinäramt zählt 393 Tierschutzanzeigen und nimmt 406 Tiere fort

Bis zum 30. September 2026 gingen beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 393 Tierschutzanzeigen ein. Bei den Überprüfungen stellte das Amt zahlreiche erhebliche Verstöße fest. Es leitete 45 Bußgeldverfahren ein, sprach 13 Tierhaltungsverbote aus und gab fünf Fälle wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz an die Staatsanwaltschaft ab. Außerdem ordnete es Maßnahmen und Auflagen an, um tierschutzwidrige Zustände zu beseitigen.
Zurückgelassene und ausgesetzte Tiere
Immer wieder werden Tiere nach einem Auszug oder im Zusammenhang mit einer Wohnungsräumung in Wohnungen zurückgelassen. Um die Tiere zu versorgen oder fortzunehmen, müssen die Wohnungen mitunter unter Beteiligung der Polizei und eines Schlüsseldienstes geöffnet werden. Dabei werden auch bereits verstorbene Tiere gefunden. Im Landkreis gab es zudem Fälle, in denen Tiere ausgesetzt wurden.
Nicht jeder gemeldete Verdacht bestätigt sich. Manche Anzeigen stehen laut Veterinäramt im Zusammenhang mit Beziehungs-, Familien- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten. Auch solche Hinweise müssen geprüft und gegebenenfalls vor Ort kontrolliert werden. Die dafür gebundenen personellen und zeitlichen Kapazitäten stehen dann nicht gleichzeitig für andere Tierschutzaufgaben zur Verfügung.
Kontrollen in Nutztierhaltungen
Bis Ende September führte das Amt 181 Kontrollen in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen durch. Die Schwerpunkte lagen auf Tierschutz, Tierseuchen und Tierarzneimitteln. Ein Teil der Verfahren betrifft die landwirtschaftliche Nutztierhaltung. Diese Fälle sind häufig umfangreich und langwierig, weil sie intensive Ermittlungen, wiederholte Kontrollen und eine sorgfältige rechtliche Prüfung erfordern. Sie binden entsprechend viel Personal und Zeit. Tierhaltungsverbote können für Betriebe weitreichende Folgen haben, bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage.
Zunehmend gehen außerdem Anzeigen wegen fehlenden Witterungsschutzes für Nutztiere ein. Im Sommer betreffen sie vor allem fehlenden Schatten und Schutz vor intensiver Sonneneinstrahlung, im Winter fehlende Schutzmöglichkeiten vor Regen, Kälte und Schnee.
Erlaubnisverfahren und fortgenommene Tiere
Bis zum 30. September wurden 32 Anträge auf eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz gestellt. Die Verfahren betreffen unter anderem Hundetrainerinnen und Hundetrainer sowie Personen, die Tiere therapeutisch einsetzen. Dabei prüft das Veterinäramt die Sachkunde und Zuverlässigkeit der Antragstellenden sowie die vorgesehenen Haltungsbedingungen. In der tiergestützten Therapie kommen neben Hunden auch Pferde und andere Tierarten zum Einsatz.
Im bisherigen Jahresverlauf wurden 406 Tiere fortgenommen: 103 Hunde, 24 Katzen, 40 Kaninchen, 231 Vögel, vier Fische, zwei Schlangen und zwei Schafe. Zu den Vögeln gehörten 229 Tiere aus einem besonders umfangreichen Fall. Sie wurden nach dem Tod ihrer Halterin von einem Tierheim aufgenommen. Zahlreiche Vögel waren in einem so schlechten Gesundheitszustand, dass sie kurz nach der Fortnahme starben. Unterbringung und Versorgung stellten alle Beteiligten vor erhebliche organisatorische und praktische Herausforderungen.
Von den 103 fortgenommenen Hunden waren 67 illegal über die Autobahn nach Deutschlandexterner Link, öffnet ein neues Fenster eingeführte Welpen. Wegen fehlender Tollwutimpfungen wurden sie in Amtshilfe mit der Polizei beziehungsweise dem Zoll fortgenommen und in Quarantäne gebracht. Die Zahl der sogenannten Autobahnwelpen ist im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen; dennoch werden weiterhin nahezu monatlich illegal verbrachte Tiere festgestellt.
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