Eilenburg verschickt 2027 neue Hundesteuerbescheide und Marken
Im Januar 2027 erhalten alle bei der Stadt Eilenburg angemeldeten Hundehalter neue Hundesteuerbescheide und Hundesteuermarken. Die Steuer ist jeweils am 1. Juli für das Kalenderjahr fällig.
Für eine bequeme und fristgerechte Zahlung können Hundehalter der Stadt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das Formular ist auf der Website der Stadt über das Suchwort „SEPA“ zu finden.
Neue Marke muss sichtbar am Hund befestigt sein
Die neue Hundesteuermarke wird mit dem Bescheid verschickt und gilt bis auf Widerruf. Hunde dürfen außerhalb des bewohnten Hauses und des umfriedeten Grundbesitzes nur mit einer gültigen, sichtbar befestigten Marke umherlaufen. Die bisher ausgegebenen roten und grünen Marken verlieren mit Erhalt der neuen Marke ihre Gültigkeit und können entsorgt werden. Eine Ersatzmarke kostet bei Verlust auf Antrag einen Euro.
An- und Abmeldung binnen zwei Wochen
Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen binnen zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung oder nach einem Zuzug nach Eilenburg bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Auch das Ende der Hundehaltung ist binnen zwei Wochen mitzuteilen und nachzuweisen, zum Beispiel mit einem tierärztlichen Attest, einer eidesstattlichen Versicherung oder einer Anmeldebestätigung einer anderen Gemeinde.
Zur Überprüfung der Hundehaltung und Erfassung des Hundebestands kann die Stadt Kontrollen durchführen und Auskünfte von Beteiligten sowie anderen Personen einholen. Fragen zur Hundesteuer beantwortet Frau Kendzia im Fachbereich Finanzen und Controlling unter 03423 652-168.
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