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Oelsnitz/Vogtl. wählt neue Stellvertreter des Oberbürgermeisters

Die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. bereitet Neuwahlen vor.

Die Stadtratssitzung findet am 23. September 2026 statt.

Die Neuwahlen betreffen die stellvertretenden Oberbürgermeister.

Die Stadt prüft rechtliche Fragen vor der Umsetzung.

Die Prüfungen sollen eine handlungsfähige Besetzung der Ämter sichern.

Hintergrund ist die Wahl von Stadträtin Romy Jasinski.

Am 1. Juli 2026 wurde sie zur zweiten Stellvertreterin gewählt.

Die Stadtverwaltung suchte nach Lösungen nach einer rechtlichen Beanstandung.

Die Stadtverwaltung wollte die personelle Besetzung beibehalten.

Die Prüfung ergab eine rechtliche Einschränkung.

Die Sächsische Gemeindeordnung lässt keine gleichzeitige Amtsausübung zu.

Gemeint sind das Amt der Ortsvorsteherin und die Stellvertretung der Oberbürgermeisterin.

Die Stadtverwaltung dankte Romy Jasinski ausdrücklich.

Sie hatte das verantwortungsvolle Amt vorübergehend übernommen.

Die Stadtverwaltung plant auch Neuwahlen für den ersten Stellvertreter.

Diese Neuwahlen sollen ebenfalls im September stattfinden.

Anlass ist ein Prüfergebnis der Kommunalaufsicht.

Die Kommunalaufsicht arbeitete mit der Landesdirektion zusammen.

Die Landesdirektion stimmte das Vorgehen mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern ab.

Das Prüfergebnis stützt sich auf eine Einschätzung.

Die Einschätzung nennt einen rechtlichen Fehler im Abstimmungsverfahren.

Die Kommunalaufsicht ordnete die Abwahl des ersten Stellvertreters ein.

Die Kommunalaufsicht nennt den 29. April 2026 als Abwahltermin.

Die Abwahl war laut Prüfergebnis rechtswidrig.

Die Abwahl war laut Prüfergebnis nicht nichtig.

Als Grund nennt die Einschätzung einen Formfehler.

Herr Fläschendräger war wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen.

Herr Fläschendräger nahm trotzdem an der Abstimmung teil.