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Friedensrichter berät in Heidenau

Am 30. Oktober: Kostenlose Sprechstunde zur außergerichtlichen Streitschlichtung im Rathaus

Von Redaktion Heidenau (Sachsen)24.10.25, 08:25

In diesem Artikel

CO
Conny Oertel

Die Stadt Heidenau informiert über die kommende Sprechstunde des Friedensrichters. Bürgerinnen und Bürger haben am Donnerstag, dem 30. Oktober 2025, zwischen 17:00 und 18:00 Uhr die Möglichkeit, im Rathaus Dresdner Straße 47, 2. Etage, Zimmer A 201, Anliegen persönlich vorzutragen. Diese Sprechzeit bietet eine Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitschlichtung.

Die Aufgaben des Friedensrichters

Ziel des Verfahrens vor dem Friedensrichter ist es, Streitigkeiten durch Einigung beizulegen. Das Verfahren kann vor allem bei zivilrechtlichen Konflikten eingesetzt werden, um eine schnelle, unkomplizierte und kostengünstige Lösung herbeizuführen.

Kurz erklärtFriedensrichter

Ein Friedensrichter ist eine unabhängige, meist ehrenamtlich tätige Person, die befugt ist, bei bestimmten rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern zu schlichten. Die Tätigkeit zielt darauf ab, teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, indem Konfliktparteien zu einer Einigung bewegt werden.

Der Friedensrichter darf allerdings nicht in allen Angelegenheiten tätig werden. Insbesondere bei schwereren Straftaten sowie in Fällen, die den Familiengerichten oder Arbeitsgerichten vorbehalten sind, ist sein Tätigwerden ausgeschlossen.

Welche Streitigkeiten können geschlichtet werden?

Das Spektrum möglicher Schlichtungsverfahren ist breit gefächert. Folgende Konfliktbereiche kommen besonders in Betracht:

  • Vermögensrechtliche Angelegenheiten (wie Schadensersatz, Kaufpreiszahlung, Werklohnvergütung)
  • Herausgabeansprüche
  • Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten (z. B. Überwuchs von Baumwurzeln, Überhang von Ästen oder Sträuchern, Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter)
  • Verletzung der persönlichen Ehre durch Beleidigung oder unwahre Behauptungen
  • Strafrechtliche Delikte wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung
  • In diesen Fällen kann der Friedensrichter schlichtend eingreifen und damit zur schnellen Lösung alltäglicher Konflikte beitragen.

    Verfahrensablauf und Zuständigkeit

    Zuständig für die Bearbeitung eines Antrags ist immer der Friedensrichter am Wohnort des Antragsgegners – nicht des Antragstellers. Bei Antragstellung fällt eine Gebühr an, deren Höhe von der jeweiligen Angelegenheit abhängt.

    Wer außerhalb der Sprechzeiten Kontakt aufnehmen möchte, kann den Friedensrichter per E-Mail erreichen.

    Friedensrichter Heidenau

    Erreichbar außerhalb der Sprechzeiten

    [email protected]

    Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes Heidenau

    Weitere Informationen

    03529 / 571 252

    Die Bürgermeisterin C. Oertel ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, das Schlichtungsangebot zu nutzen und so auf schnelle, unbürokratische Lösungen bei alltäglichen Konflikten zu setzen.

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