Dresdner Ausschüsse beraten über Zweckentfremdung von Wohnraum

Wie lässt sich Wohnraum in Dresden besser vor Zweckentfremdung schützen? Sozialausschuss und Bauausschuss des Stadtrates beraten darüber am Dienstag, 3. November 2026, in einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung mit sieben Expertinnen und Experten.
Die Anhörung beginnt um 16 Uhr im Festsaal des Rathauses, Rathausplatz 1. Der Zugang erfolgt über die Goldene Pforte. Die Gäste sollen den Bedarf für eine Zweckentfremdungssatzung und mögliche Regelungen bewerten.
Entwurf betrifft das gesamte Stadtgebiet
Der im Mai 2026 dem Stadtrat vorgelegte Entwurf sieht vor, Wohnungen nicht länger als zwölf Wochen pro Kalenderjahr zur Kurzzeitvermietung oder Fremdenbeherbergung zu nutzen. Außerdem soll spekulativer Leerstand von mehr als zwölf Monaten untersagt werden. Die Regeln sollen im gesamten Stadtgebiet gelten.
Damit weicht die Verwaltung vom Auftrag des Stadtrates ab, der eine Begrenzung auf die Stadtbezirke Altstadt und Neustadt vorsah. Als Begründung nennt die Stadt die Gefahr, dass Ferienwohnungen andernfalls in andere Stadtteile verlagert werden könnten. Zudem sei die Umwandlung von Wohnraum bereits heute nicht auf Altstadt und Neustadt beschränkt.
Der Entwurf sieht Ausnahmen vor, unter anderem für baurechtlich genehmigte Ferienwohnungen, Hausmeister- und Betriebswohnungen, Wohnräume in Wohnheimen, selbst genutzte Zweit- und Ferienwohnungen sowie Gästewohnungen von Wohnungsunternehmen.
Viele Ferienwohnungen sind klein
Nach Angaben der Stadt waren Ende 2019 rund 1.400 Ferienwohnungsangebote in Dresden registriert; im Dezember 2025 waren es etwa 2.200. Das entspricht rund 0,7 Prozent des gesamten Wohnungsbestands. Etwa 85 Prozent der Angebote entfallen auf Ein- oder Zweiraumwohnungen.
Die Stadt verweist auf einen jährlichen Neubaubedarf von rund 2.300 Wohnungen für die Jahre 2025 bis 2030. Tatsächlich wurden 2023 insgesamt 1.734 und 2024 insgesamt 1.657 Wohnungen fertiggestellt.
In der Anhörung berichten Vertreter der Stadtverwaltungen Leipzig und Münchenexterner Link, öffnet ein neues Fenster sowie Gäste aus Interessenverbänden von Vermietern und Mietern und aus der Tourismus- und Wohnungswirtschaft. In Leipzig gilt seit September 2024 eine Zweckentfremdungsverbotssatzung. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist könnten dort rund 700 bisherige Ferienwohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.
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